Geschäftsordung

"Ev. Singschule Annaburg-Prettin" e. V.
Stand: 15.09.2020

§ 1 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 42,00 €, für Fördermitglieder 60,00 € und für Familien, unabhängig der Zahl der Familienmitglieder die beitreten 60,00€ jährlich. Der Beitrag kann
in zwei Raten zum 30.04. und 31.10. eines Jahres oder einmalig zum 30.04. gezahlt werden.
Kündigungen können jederzeit erklärt werden und werden zum Ende des nächstliegendenHalbjahres
(30.06. bzw. 31.12.) wirksam. Eventuell im Voraus bezahlte Mitgliedsbeiträge werden auf Wunsch des scheidenden Mitglieds innerhalb des Folgemonats nach Beendigung der Mitgliedschaft erstattet.
 
§ 2 Finanzierung der Singschulangebote
 
1.    Für Kinder von Mitgliedern der Singschule kann auf Wunsch der Kostenbeitrag zur Teilnahme am KSSC (KinderSingSpielCamp) auf die Hälfte reduziert werden.

2.    Kinder von Nichtmitgliedern zahlen beim KSSC den vollen Kostenbeitrag.

3.    Mitglieder erhalten bei der Teilnahme an sonstigen Projekten der Singschule bis zur Hälfte Ermäßigung des Kostenbeitrages.

4.    Kosten für den Instrumentalunterricht werden entsprechend der Unterrichtsvereinbarung zwischen Eltern und Singschule

a)    nach tatsächlich getätigten Unterrichtsstunden 3x jährlich (zum Jahresende, im Frühjahr und Sommer) in Rechnung gestellt oder

b)    pauschal mit einem festen Monatsbeitrag monatlich oder halbjährig eingezogen

5.    Die Lehrkraft für den Instrumentalunterricht steht zum Verein in einem Beschäftigungs-
verhältnis auf
 
a)    Minijob-Basis oder
 
b)    Honorar-Basis im Rahmen der Übungsleiterpauschale
 
§ 3 Wahlen und Beschlüsse
 
Wahlen werden mittels Stimmzettel vorgenommen. Eine Wahl durch Handzeichen ist nur zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht.
Beschlüsse werden durch Akklamation bei offensichtlicher allgemeiner Zustimmung oder
durch offene Abstimmung mittels Handzeichen gefasst.
 
§ 4 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 15.09.2020 in Kraft und kann durch Beschluss derselben geändert werden.